Meldung vom 13. Februar 2019

Jugendschutz in Österreich

Wichtige Regelungen der Jugendschutzgesetze in Österreich wurden zur Beachtung neu veröffentlicht.

Jugendliche ab bestimmter Altersgrenzen müssen sich an die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes halten, in dem sie sich aufhalten. Am besten informiert man sich bereits im Vorfeld über eventuell abweichende Bestimmungen, wenn ein Besuch in einem anderen Bundesland bevorsteht.

Erziehungsberechtigte können innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen natürlich kürzere Ausgehzeiten für ihre Kinder festlegen, als in den Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Informationen zu Altersgrenzen, Alkohol, Ausgehzeiten, Medien, Reisen und Übernachten sowie Strafen und Konsequenzen bei Nichteinhalten des Jugenschutzgesetzes finden Sie auf <link http: www.jugendportal.at _blank jugendportal>www.jugendportal.at 

Generell gilt mit Jänner 2019 ein Rauchverbot unter 18 Jahren. Rauchen in Schulen und schulbezogenen Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten. Auch in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden einschließlich der dazugehörigen Freiflächen ist Rauchen nicht erlaubt. In privaten KFZ-Fahrzeugen darf ebenfalls nicht geraucht werden, wenn eine Person unter 18 Jahren anwesend ist.