Meldung vom 4. Dezember 2024

Schneeräumung und Streupflicht

Winterzeit – Verantwortung für die Sicherheit auf Gehwegen

Mit dem Winter kommt nicht nur die Kälte, sondern auch die Schneemengen, die Straßen und Gehwege bedecken können. Als Eigentümer oder Mieter eines Hauses haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Straßenfronten und Gehwege im Winter sicher begehbar bleiben.

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften dafür sorgen, dass zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreuet sein.

Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.

Nähere Informationen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/Seite.210311.html

Mit Ihrer Mitarbeit sorgen wir gemeinsam dafür, dass unsere Gemeinde auch im Winter sicher und gut begehbar bleibt.