Meldung vom 24. Februar 2026

Semesterticket: Änderung bei der Förderabwicklung

Ab dem Sommersemester 2026 wird die Förderabwicklung für das Semesterticket für Studierende neu geregelt.

Die Antragstellung wird künftig ausschließlich über ein Online-Formular des Landes Burgenland möglich sein. Eine Antragstellung durch die Gemeinden entfällt somit vollständig.

Studierende erhalten nach Antragstellung ein schriftliches Zusicherungs- oder Ablehnungsschreiben des Landes. Dieses Zusicherungsschreiben ist als Nachweis für die Auszahlung der Förderung am Gemeindeamt notwendig. Der Förderbetrag wird anschließend vor Ort bar ausbezahlt.

Die überarbeiteten Richtlinien stehen ab 1. März 2026  unter folgenden Link  zur Verfügung.