Meldung vom 18. März 2026

Wärmepreisdeckel des Landes Burgenland

Die Antragstellung kann von 01. April 2026 bis 31. Dezember 2026 erfolgen.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online oder bei einer burgenländischen Gemeinde.

Alle INFORMATIONEN UND ANTRAGSTELLUNG BEIM LAND BURGENLAND


Richtlinien, Beilagenblatt und Formular zur Beantragung in der Wohnsitzgemeinde anbei.

Einige Details zur Antragstellung des Wärmepreisdeckels 2026 hier:

Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes für burgenländische Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden das Netto-Jahreshaushaltseinkommen sowie sonstige bezogene Leistungen und Förderungen (=Bemessungsgrundlage, Definition siehe Richtlinie) und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.

Förderempfänger*innen
Burgenländische Haushalte mit einer Bemessungsgrundlage von maximal 43.000 Euro.

Fördervoraussetzungen

  •     Hauptwohnsitz im Burgenland (Förderwerber*in sowie alle Personen, mit welchen sie tatsächlich in Haushaltsgemeinschaft lebt)
  •     Bemessungsgrundlage max. 43.000 Euro

Erforderliche Einkommensnachweise:

Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.

Da folgende Daten im Transparenzportal nicht abgerufen werden können, ist es erforderlich, hierfür Nachweise zu übermitteln:

  •     Sozialunterstützung, Grundversorgungsleistungen
  •     Von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
  •     Einheitswertbescheid

Heizkosten des Haushalts:

  •     zuletzt ausgestellte Jahresrechnung des Energielieferanten oder
  •     Nachweis der Heizkosten der letzten zwölf Monate (z.B. Betriebskostenvorschreibung, Rechnung von Vermieter*in, etc.) oder
  •     letzte Kostenvorschreibung(en), seit Bezug des Wohnobjektes oder
  •     Rechnungen über Kauf bzw. Lieferung von Heizstoffen

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen bzw. können bei Online-Beantragung in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Wichtig:
Die Jahresabrechnung eines Energielieferanten kann nur herangezogen werden, wenn diese nicht bereits in der vergangenen Förderperiode (WPD25) eingereicht wurde. Wenn Sie die Rechnung bereits letztes Jahr eingereicht haben, werden Sie ersucht, auf Ihre nächste Jahresabrechnung zu warten und erst dann einen Antrag zu stellen.


Die Antragsfrist läuft bis zum 31.12.2026.