Vogelgrippe (Aviäre Influenza)
Information der Veterinärbehörde
Was können Sie konkret tun?
- Es besteht eine Meldepflicht für die Haltung von Geflügel ab dem 1. Tier. Sollten Sie Ihre Haltung noch nicht gemeldet haben, tun Sie dies bitte!
- Füttern und Tränken Sie Ihr Geflügel unter Dach.
- Überlegen Sie sich, auf welche Weise Sie die Stallpflicht einhalten können, für den Fall, dass es tatsächlich zu einem Vogelgrippe-Ausbruch in Ihrer Umgebung kommt.
- Trennen Sie nach Möglichkeit bereits schon jetzt Wassergeflügel (Enten, Gänse) von anderem Geflügel (Hühner, Puten…). Im Fall eines Seuchenausbruchs ist das eine Maßnahme, die mit hoher Wahrscheinlichkeit gesetzt werden wird!
- Die Verwendung von eigenen Stallschuhen, welche ausschließlich im eigenen Bestand getragen werden, verringert das Risiko einer Einschleppung von Krankheiten aller Art.
- Melden Sie tot aufgefundene Wildwasservögel und Greifvögel:
- Zu den Amtszeiten unter 057600 – DW
- 4530 … Amtstierärztin
- 4532 … Kanzlei Veterinärabteilung
- 4591 … Vermittlung Bezirkshauptmannschaft Oberwart
- o Per E-Mail an bh.oberwart@bgld.gv.at unter Angabe einer Kontakt-Telefonnummer. Sie werden dann ehestmöglich von der Veterinärbehörde kontaktiert.