Meldung vom 23. Dezember 2020

Änderung beim Sonn- und Feiertagsbereitschaftsdienst ab 1.1.2021

Ab Neujahr 2021 sind in Akutfällen an Wochenenden und Feiertagen bereits ab 16 Uhr ausschließlich die jeweiligen verfügbaren Krankenhäuser im Burgenland zuständig.

Die Ärztekammer Burgenland bestätigte die Änderung des bisherigen ärztlichen Bereitschaftsdienstes an Samstag, Sonn- und Feiertage ab 01.01.2021.

Es gilt somit ab 1. Jänner 2021 eine verkürzte Bereitschaftsdienstzeit der burgenländischen Ärzte für Allgemeinmedizin an den Wochenenden und Feiertagen von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt wie bisher von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.