Mehl- und Rauchschwalben sind geschützt!

Aktuelle Schutzbestimmungen der geschützten Tierart

 

Die an Gebäuden brütenden Arten "Mehlschwalbe" und "Rauchschwalbe" zählen zu den gem. § 16 Abs. 1 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes - NG 1990 geschützten Tierarten.

Geschützte Tierarten dürfen in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten, verletzt, getötet, verwahrt, entnommen, noch geschädigt werden. Die absichtliche Zerstörung ooder Beschädigung von Nestern und Eiern, die Entfernung von Nestern sowie das Sammeln der Eier in der Natur un der Besitz dieser Eier, auch in leerem Zustand, der geschützten Vogelart ist verboten (§ 16 Abs. 2 NG 1990.

Die Landesregierung kann auf Ansuchen im Einzelfall Ausnahmen von den genannten Verboten bewilligen, sofern (1) es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt und (2) der Erhaltungszustand der Population der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung günstig bleibt. 

Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen von den Verboten betreffend geschützte Vogelarten ist außerdem nur für ganz bestimmte, weitreichende Zwecke möglich, etwa im Interesse der Gesundheit, zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern, zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt, zu Forschungs- und Unterrichtszwecken, etc.

Im Burgenland gibt es gerade noch 3.500 Rauchschwalbenpaare und rund 2.000 Mehlschwalbenpaare. Schwalben finden immer seltener geeignete Nistmöglichkeiten, auch das Nahrungsangebot wird knapp. Aus diesem Grund appelliert die Naturschutzbehörde besonders die Vorgaben einzuhalten.

Das gesamte Schreiben der Abteilung 4 des Landes Burgenland Referat Naturschutzrecht ist hier zur Verfügung gestellt. Ansuchen zu Ausnahmebewilligungen sind an anbringen@bgld.gv.at zu richten.

 

Bibermanagement Burgenland

Biber

 

Im Burgenland gibt es seit dem Jahr 2015 ein Bibermanagement zur Lösungsfindung bei Mensch-Biber-Konflikten.

 

Hauptaufgabe des Bibermanagement Burgenland ist die Bewertung von Konflikten und die Findung von Lösungen, wobei in einem stufenweisen Vorgehen immer das gelindeste wirkunsvolle Mittel zum Einsatz kommen soll. Im Jahr 2018 wurde der Naturschutzbund Burgenland mit dem Bibermanagement betraut. Auch die Erfassung der Verbreitung des Bibers im Burgenland gehört zu dessen Aufgaben.

 

Neuer Projektleiter ist Herr Clemens Trixner, MSc. Eine Hotline des Bibermanagement Burgenland, das sogenannte "Biber-Telefon", wurde eingerichtet. Unter 0677/62707409 erreichen Sie die Verantwortlichen, um Ihre Beobachtungen und Anliegen vorzubringen.

E-Mail: clemens.trixner@aon.at

 

Naturschutzbund Burgenland
Joseph-Haydn-Gasse 11
7000 Eisenstadt
http://www.naturschutzbund-burgenland.at

 

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