Meldung vom 16. November 2022

Einbau und Betrieb von Schwedenöfen und anderen Einzelraumheizgeräten

Die Abt. 4 der Burgenländischen Landesregierung übermittelt Informationen zur Beachtung.

Aufgrund hoher Energiekosten wird zum Beheizen von Gebäuden alternativ oder ergänzend zunehmend auf Holzheizungen wie etwa Schwedenöfen und dergleichen (sog. Einzelraumheizgeräte) zurückgegriffen.

Die massiv gestiegenen Energiepreise und die Angst vor Gasmangel, Blackout & Co. befeuern die Suche nach alternativen Heizsystemen. Oftmals werden Holzöfen in Eigenregie installiert oder reaktiviert, doch auch Gaskonvektoren, Ölöfen und andere Heizmethoden erfreuen sich wieder steigender Beliebtheit. Ähnliches gilt für benzin- oder dieselbetriebene Notstromaggregate, die in manchen Haushalten für den Ernstfall bereitgehalten und vereinzelt in Betrieb genommen werden.

Durch in Österreich nicht zugelassene Geräte, durch die Wiederinbetriebnahme längst stillgelegter Öfen (Keller-, Garagen- und Dachbodenfunde), durch unsachgemäßen Einbau oder Verrohrung, durch Nicht-Konsultieren von Expert:innen, wie z.B. die oder den örtliche:n ÖZR-Rauchfangkehrermeister:in schon in der Planungsphase, durch Verwendung ungeeigneter Brennstoffe und nicht zuletzt durch unsachgemäßes Heizen, setzen sich Betreiber:innen selbst und andere Hausbewohner einer nicht zu unterschätzenden Brand- und Verletzungsgefahr oder Gesundheitsschädigung aus.

In Abstimmung mit der Brandverhütungsstelle im Burgenländischen Landesfeuerwehrverband wurden von der Abt. 4 der Bgld. Landesregierung Unterlagen zur Veröffentlichung übermittelt.

Zu finden sind diese Unterlagen zudem auf der Homepage www.burgenland.at/heizung.