Meldung vom 25. November 2020

Vogelgrippe (Aviäre Influenza)

Information der Veterinärbehörde


Was können Sie konkret tun?

- Es besteht eine Meldepflicht für die Haltung von Geflügel ab dem 1. Tier. Sollten Sie Ihre Haltung noch nicht gemeldet haben, tun Sie dies bitte!

- Füttern und Tränken Sie Ihr Geflügel unter Dach.

- Überlegen Sie sich, auf welche Weise Sie die Stallpflicht einhalten können, für den Fall, dass es tatsächlich zu einem Vogelgrippe-Ausbruch in Ihrer Umgebung kommt.

- Trennen Sie nach Möglichkeit bereits schon jetzt Wassergeflügel (Enten, Gänse) von anderem Geflügel (Hühner, Puten…). Im Fall eines Seuchenausbruchs ist das eine Maßnahme, die mit hoher Wahrscheinlichkeit gesetzt werden wird!

- Die Verwendung von eigenen Stallschuhen, welche ausschließlich im eigenen Bestand getragen werden, verringert das Risiko einer Einschleppung von Krankheiten aller Art.

- Melden Sie tot aufgefundene Wildwasservögel und Greifvögel:

  • Zu den Amtszeiten unter 057600 – DW
  •  <link tel:0043576004530>4530 … Amtstierärztin
  •  <link tel:0043576004532 der bezirkshauptmannschaft>4532 … Kanzlei Veterinärabteilung
  •  <link tel:0043576004591 der bezirkshauptmannschaft oberwart>4591 … Vermittlung Bezirkshauptmannschaft Oberwart
  • o Per E-Mail an <link mail an die bh oberwart>[email protected] unter Angabe einer Kontakt-Telefonnummer. Sie werden dann ehestmöglich von der Veterinärbehörde kontaktiert.

<link https: www.ages.at themen krankheitserreger vogelgrippe _blank external-link-new-window der ages zum thema vogegrippe>www.ages.at